AGB

ECOM MATE GmbH
Greifswalder Straße 226
10405 Berlin
Deutschland

Stand: Juli 2026


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen der ECOM MATE GmbH, Greifswalder Straße 226, 10405 Berlin (nachfolgend „Anbieter"), und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde"). Sie gelten für alle Leistungen des Anbieters – unabhängig davon, ob es sich um einmalige Projekte oder fortlaufende Betreuungsleistungen handelt – in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(2) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde bestätigt, dass er die Leistungen des Anbieters ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit in Anspruch nimmt.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das vom Anbieter per E-Mail übermittelte Angebot – einschließlich dieser AGB – schriftlich per E-Mail bestätigt.

(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch beide Parteien (E-Mail genügt).

(3) Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung externe Partner, Tools oder KI-Technologien einzusetzen. Ein Anspruch des Kunden auf Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht.


§ 3 Leistungsarten und Konditionen

(1) Der Anbieter erbringt Leistungen in zwei Formen:

a) Einmalige Projekte
Umfang, Laufzeit, Vergütung und projektspezifische Bedingungen sind im jeweiligen Angebot individuell festgelegt.

b) Fortlaufende Zusammenarbeit (monatliche Betreuung)
Umfang, Laufzeit, Vergütung, etwaige Testphasen und Kündigungsfristen sind im jeweiligen Angebot individuell festgelegt.

(2) Das jeweilige Angebot ist Bestandteil des Vertrags und geht diesen AGB im Zweifelsfall vor. Sofern im Angebot keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, gelten die nachfolgenden Bestimmungen dieser AGB.

(3) Der Anbieter verpflichtet sich im Rahmen seiner Dienstleistungen nicht zur Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges, wie dem Erreichen bestimmter Umsatzzahlen, Conversion Rates oder sonstiger Kennzahlen. Geschuldet ist die vereinbarte Dienstleistung, nicht ein bestimmtes Ergebnis.


§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden und Projektlaufzeit

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

(2) Bei einmaligen Projekten beginnt die Projektlaufzeit mit dem im Angebot festgelegten Startdatum. Verzögerungen, die auf fehlender Zuarbeit des Kunden beruhen, sind unschädlich, solange das Projekt innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Projektstart abgeschlossen wird.

(3) Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht trotz zwei schriftlicher oder telefonischer Erinnerungen durch den Anbieter nicht nach und ist das Projekt aus diesem Grund nicht innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Projektstart abgeschlossen, ist der Anbieter berechtigt, das Projekt für beendet zu erklären und die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter höhere Aufwendungen erspart geblieben sind oder ein geringerer Vergütungsanspruch angemessen ist.

(4) Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere Anfechtungsrechte, bleiben unberührt.


§ 5 Abnahme (bei einmaligen Projekten)

(1) Nach Fertigstellung eines einmaligen Projekts oder eines im Angebot definierten Teilabschnitts teilt der Anbieter dem Kunden die Fertigstellung mit und fordert ihn zur Abnahme auf.

(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung wesentliche Mängel schriftlich rügt oder die Arbeitsergebnisse produktiv nutzt (insbesondere durch Livegang des Shops oder produktiven Einsatz der erstellten Inhalte).

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden vom Anbieter im Rahmen der Nacherfüllung behoben.


§ 6 Zusatzleistungen und Änderungswünsche

(1) Leistungen, die über den im Angebot definierten Umfang hinausgehen (insbesondere zusätzliche Anforderungen, Änderungswünsche nach Freigabe oder Erweiterungen des Projektumfangs), sind nicht von der vereinbarten Vergütung umfasst.

(2) Solche Zusatzleistungen werden vor Umsetzung vom Anbieter angeboten und nach schriftlicher Bestätigung durch den Kunden (E-Mail genügt) gesondert vergütet – wahlweise nach Aufwand zum jeweils aktuellen Stundensatz des Anbieters oder zum vereinbarten Pauschalpreis.


§ 7 Vorzeitige Auflösung

(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

a) der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist und den Rückstand nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Mahnung ausgleicht;

b) der Kunde seine Mitwirkungspflichten trotz zweier Erinnerungen (schriftlich oder telefonisch) fortgesetzt nicht erfüllt;

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Anfrage des Anbieters weder Vorauszahlungen leistet noch eine angemessene Sicherheit stellt.

(2) Im Falle einer vorzeitigen Auflösung aus einem der vorstehenden Gründe, den der Kunde zu vertreten hat, ist der Anbieter berechtigt, die für die Restlaufzeit vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen als Schadensersatz geltend zu machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung beider Parteien bleibt unberührt.


§ 8 Vergütung und Zahlung

(1) Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb der im Angebot genannten Frist zu begleichen. Fehlt eine solche Angabe, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie die Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Beträge auszusetzen.

(4) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten, vom Anbieter schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde.


§ 9 Unterlagen des Kunden

(1) Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden bereitgestellte Informationen und Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Anbieter nicht verpflichtet, deren Richtigkeit zu überprüfen.

(2) Der Kunde gewährleistet, dass alle dem Anbieter überlassenen Materialien (insbesondere Fotos, Texte, Logos, Grafiken) frei von Rechten Dritter sind oder dass die erforderlichen Nutzungsrechte vertraglich geklärt wurden. Der Kunde stellt den Anbieter von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich entstehender Kosten frei.

(3) Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass bereitgestellte Materialien keine rechtswidrigen oder gegen das öffentliche Interesse verstoßenden Inhalte enthalten.

(4) Nach Abschluss des Auftrags gibt der Anbieter auf Verlangen des Kunden alle Unterlagen heraus, die er vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Der Anbieter ist berechtigt, Kopien dieser Unterlagen zu eigenen Dokumentationszwecken zurückzubehalten.


§ 10 Rechte an Arbeitsergebnissen

(1) Der Kunde erwirbt nach vollständiger Zahlung das uneingeschränkte Nutzungsrecht an allen vom Anbieter im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen.

(2) Der Anbieter behält das Recht, die Zusammenarbeit zu Referenzzwecken zu benennen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) Nach Abschluss der Leistung übernimmt der Anbieter keine Haftung für die weitere Nutzung, Veröffentlichung oder rechtliche Zulässigkeit der Inhalte durch den Kunden.


§ 11 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen – insbesondere Geschäftsdaten, Strategien, Kundenlisten, technische Unterlagen und interne Prozesse – gegenüber Dritten geheim zu halten.

(2) Diese Verpflichtung gilt für beide Parteien gleichermaßen und besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(3) Ausgenommen sind Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren, dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

(4) Zur Leistungserbringung eingesetzte externe Dienstleister werden vom Anbieter auf entsprechende Vertraulichkeit verpflichtet.


§ 12 Aufzeichnung von Videokonferenzen

(1) Der Anbieter ist berechtigt, gemeinsame Meetings, Telefon- und Videokonferenzen zu internen Zwecken – insbesondere zur Dokumentation und Qualitätssicherung – aufzuzeichnen und zu transkribieren.

(2) Der Anbieter weist zu Beginn der jeweiligen Aufzeichnung ausdrücklich auf diese hin und holt die Einwilligung der Teilnehmenden ein. Erteilt ein Teilnehmender die Einwilligung nicht, wird die Aufzeichnung für diesen Termin unterlassen.

(3) Aufzeichnungen und Transkripte werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Leistungserbringung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben. Die datenschutzrechtlichen Informationen gemäß Art. 13 DSGVO sind der Datenschutzerklärung des Anbieters zu entnehmen.


§ 13 Haftung

(1) Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine Haftung des Anbieters für Datenverluste ist ausgeschlossen, soweit der Datenverlust durch eine beim Kunden regelmäßig und gefahrentsprechend durchgeführte Datensicherung vermeidbar gewesen wäre. Im Übrigen ist die Haftung für Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.


§ 14 Datenschutz

Die zur Auftragsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten werden vom Anbieter gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO, verarbeitet und gespeichert. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung unter https://www.iubenda.com/privacy-policy/74228867 zu entnehmen.


§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.


§ 17 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB bei rechtlichen, wirtschaftlichen oder technologischen Änderungen anzupassen. Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten als akzeptiert, sofern der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung schriftlich widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin.

(2) Änderungen, die den Leistungsumfang, die Vergütung oder das Vertragsgefüge wesentlich zulasten des Kunden verändern, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.