AGB

ECOM MATE GmbH
Greifswalder Straße 226
10405 Berlin
Deutschland

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich und Form

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen der ECOM MATE GmbH, Greifswalder Straße 226, 10405 Berlin (nachfolgend „Anbieter"), und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde"). Sie gelten für alle Leistungen des Anbieters – unabhängig davon, ob es sich um einmalige Projekte oder fortlaufende Betreuungsleistungen handelt – in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(2) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde bestätigt, dass er die Leistungen des Anbieters ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit in Anspruch nimmt.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Soweit in diesen AGB Schriftlichkeit oder schriftliche Erklärungen vorgesehen sind, genügt die Textform gemäß § 126b BGB (insbesondere E-Mail), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das vom Anbieter per E-Mail übermittelte Angebot – einschließlich dieser AGB – in Textform bestätigt.

(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Bestätigung beider Parteien in Textform.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung externe Partner, Subunternehmer, Tools oder KI-Technologien einzusetzen. Ein Anspruch des Kunden auf Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht.

§ 3 Leistungsarten und Konditionen

(1) Der Anbieter erbringt Leistungen in zwei Formen:

a) Einmalige Projekte (insbesondere Shop-Setups, Relaunches, Migrationen): Diese werden als Werkleistungen erbracht. Geschuldet ist die Herstellung des im Angebot definierten Arbeitsergebnisses. Umfang, Laufzeit, Vergütung und projektspezifische Bedingungen sind im jeweiligen Angebot individuell festgelegt.

b) Fortlaufende Zusammenarbeit (monatliche Betreuung, insbesondere Google Ads Management, SEO, CRO, E-Commerce-Beratung): Diese wird als Dienstleistung erbracht. Umfang, Laufzeit, Vergütung, etwaige Testphasen und Kündigungsfristen sind im jeweiligen Angebot individuell festgelegt.

(2) Das jeweilige Angebot ist Bestandteil des Vertrags und geht diesen AGB im Zweifelsfall vor. Sofern im Angebot keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, gelten die nachfolgenden Bestimmungen dieser AGB.

(3) Der Anbieter schuldet in keinem Fall die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges, insbesondere nicht das Erreichen bestimmter Umsatzzahlen, Conversion Rates, Rankings, Klickpreise oder sonstiger Kennzahlen. Prognosen, Hochrechnungen und Zielwerte sind unverbindlich.

(4) Sofern im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde, ist eine fortlaufende Zusammenarbeit von beiden Parteien mit einer Frist von zwölf Wochen zum Monatsende in Textform kündbar.

(5) In der monatlichen Vergütung enthaltene Leistungskontingente (insbesondere Leistungsumfänge) sind jeweils im laufenden Kalendermonat zu nutzen. Nicht in Anspruch genommene Kontingente verfallen mit Ablauf des Monats; eine Übertragung oder Erstattung erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden und Projektlaufzeit

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

(2) Bei einmaligen Projekten beginnt die Projektlaufzeit mit dem im Angebot festgelegten Startdatum. Verzögerungen, die auf fehlender Zuarbeit des Kunden beruhen, sind unschädlich, solange das Projekt innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Projektstart abgeschlossen wird.

(3) Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht trotz zwei Erinnerungen (in Textform oder telefonisch) durch den Anbieter nicht nach und ist das Projekt aus diesem Grund nicht innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Projektstart abgeschlossen, ist der Anbieter berechtigt, das Projekt für beendet zu erklären und die vereinbarte Vergütung in Rechnung zu stellen.

(4) Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere Anfechtungsrechte, bleiben unberührt.

§ 5 Korrekturschleife, Abnahme und Mängelrechte (bei einmaligen Projekten)

(1) Nach Fertigstellung eines einmaligen Projekts oder eines im Angebot definierten Teilabschnitts teilt der Anbieter dem Kunden die Fertigstellung in Textform mit und fordert ihn zur Prüfung und Abnahme auf. Dabei weist der Anbieter auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hin.

(2) Dem Kunden steht zwei Korrekturschleifen zu: Er kann innerhalb von sieben (7) Tagen nach Zugang der Mitteilung gemäß Absatz 1 Mängel in Textform rügen. Gerügte Mängel behebt der Anbieter im Rahmen der Nacherfüllung. Mit Abschluss der Korrekturschleife gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen.

(3) Rügt der Kunde innerhalb der Frist gemäß Absatz 2 keine Mängel oder nutzt er die Arbeitsergebnisse produktiv (insbesondere durch Livegang des Shops oder produktiven Einsatz der erstellten Inhalte), gilt die Abnahme ebenfalls als erfolgt.

(4) Kein Mangel sind insbesondere Änderungswünsche gestalterischer oder konzeptioneller Art (z. B. Anpassungen an Layout, Farben, Texten oder Funktionsumfang), die von den im Angebot definierten oder vom Kunden zuvor freigegebenen Vorgaben abweichen. Solche Anpassungen sind Zusatzleistungen gemäß § 6 und werden gesondert vergütet. Gleiches gilt für Mängel, die auf vom Kunden bereitgestellten Materialien, Inhalten oder Drittanbieter-Software (Themes, Apps) beruhen, sowie für Beeinträchtigungen durch spätere Änderungen des Kunden oder Dritter am Arbeitsergebnis.

(5) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden vom Anbieter im Rahmen der Nacherfüllung behoben.

(6) Nach Abnahme bestehen Mängelansprüche nur für wesentliche Mängel, die bei der Prüfung gemäß Absatz 2 nicht erkennbar waren, sowie für arglistig verschwiegene Mängel. Erkennbare, aber nicht gerügte Mängel gelten als genehmigt. Mängelansprüche verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Abnahme; dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegenen Mängeln sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 6 Zusatzleistungen und Änderungswünsche

(1) Leistungen, die über den im Angebot definierten Umfang hinausgehen (insbesondere zusätzliche Anforderungen, Änderungswünsche nach Freigabe oder Erweiterungen des Projektumfangs), sind nicht von der vereinbarten Vergütung umfasst.

(2) Solche Zusatzleistungen werden vor Umsetzung vom Anbieter angeboten und nach Bestätigung durch den Kunden in Textform gesondert vergütet – wahlweise nach Aufwand zum jeweils aktuellen Stundensatz des Anbieters oder zum vereinbarten Pauschalpreis.

§ 7 Stornierung durch den Kunden

(1) Storniert der Kunde einen bereits geschlossenen Vertrag über ein einmaliges Projekt vor Projektbeginn, ist der Anbieter berechtigt, eine pauschale Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % der vereinbarten Nettovergütung zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(2) Kündigt der Kunde den Vertrag nach Projektbeginn gemäß § 648 BGB, ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall vollständig zu vergüten.

§ 8 Vorzeitige Auflösung

(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

a) der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist und den Rückstand nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mahnung in Textform ausgleicht;

b) der Kunde seine Mitwirkungspflichten trotz zweier Erinnerungen (in Textform oder telefonisch) fortgesetzt nicht erfüllt;

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Anfrage des Anbieters weder Vorauszahlungen leistet noch eine angemessene Sicherheit stellt.

(2) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung beider Parteien bleibt unberührt.

§ 9 Vergütung und Zahlung

(1) Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Bei einmaligen Projekten ist der Anbieter berechtigt, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, 50 % der vereinbarten Vergütung bei Projektbeginn und 50 % bei Abnahme in Rechnung zu stellen.

(3) Rechnungen sind innerhalb der im Angebot genannten Frist zu begleichen. Fehlt eine solche Angabe, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie die Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Beträge auszusetzen.

(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten, vom Anbieter in Textform anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde.

§ 10 Drittanbieterkosten und Werbebudgets

(1) Kosten für Leistungen Dritter – insbesondere Shopify-Gebühren, App- und Theme-Lizenzen, Tool- und Software-Abonnements – sind nicht Bestandteil der Vergütung des Anbieters und werden vom Kunden direkt getragen. Entsprechende Verträge schließt der Kunde im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab.

(2) Werbebudgets (insbesondere Google Ads, Meta Ads) werden ausschließlich über die Werbekonten des Kunden abgerechnet und direkt vom Kunden an die jeweilige Plattform gezahlt. Der Anbieter verwaltet diese Budgets treuhänderisch im Rahmen der vereinbarten Vorgaben, haftet jedoch nicht für Preisgestaltung, Abrechnungsmodalitäten oder Richtlinienänderungen der Plattformbetreiber.

(3) Der Anbieter haftet nicht für Verfügbarkeit, Funktionsänderungen, Richtlinienänderungen, Kontosperrungen oder -einschränkungen durch Drittplattformen (insbesondere Shopify, Google, Meta), es sei denn, der Anbieter hat diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

§ 11 Unterlagen des Kunden

(1) Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden bereitgestellte Informationen und Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Anbieter nicht verpflichtet, deren Richtigkeit zu überprüfen.

(2) Der Kunde gewährleistet, dass alle dem Anbieter überlassenen Materialien (insbesondere Fotos, Texte, Logos, Grafiken) frei von Rechten Dritter sind oder dass die erforderlichen Nutzungsrechte vertraglich geklärt wurden. Der Kunde stellt den Anbieter von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich entstehender Kosten frei.

(3) Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass bereitgestellte Materialien keine rechtswidrigen oder gegen das öffentliche Interesse verstoßenden Inhalte enthalten.

(4) Nach Abschluss des Auftrags gibt der Anbieter auf Verlangen des Kunden alle Unterlagen heraus, die er vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Der Anbieter ist berechtigt, Kopien dieser Unterlagen zu eigenen Dokumentationszwecken zurückzubehalten.

§ 12 Rechte an Arbeitsergebnissen

(1) Der Kunde erwirbt nach vollständiger Zahlung das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den vom Anbieter individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen.

(2) Ausgenommen von Absatz 1 sind vorbestehende oder wiederverwendbare Komponenten des Anbieters (insbesondere Code-Bausteine, Snippets, Frameworks, Workflows und interne Tools). An diesen erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks. Der Anbieter bleibt berechtigt, solche Komponenten für andere Projekte zu verwenden und weiterzuentwickeln.

(3) Für eingesetzte Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Lizenzen für Themes, Apps und sonstige Drittanbieter-Software erwirbt der Kunde direkt beim jeweiligen Anbieter; deren Lizenzbedingungen gehen vor.

(4) Soweit Arbeitsergebnisse ganz oder teilweise unter Einsatz von KI-Technologien erstellt wurden, übernimmt der Anbieter keine Gewähr für deren urheberrechtliche Schutzfähigkeit.

(5) Der Anbieter behält das Recht, die Zusammenarbeit zu Referenzzwecken zu benennen und hierfür Name, Logo und Screenshots der erstellten Arbeitsergebnisse (einschließlich Case Studies) zu verwenden, sofern der Kunde nicht in Textform widerspricht.

(6) Nach Abschluss der Leistung übernimmt der Anbieter keine Haftung für die weitere Nutzung, Veröffentlichung oder rechtliche Zulässigkeit der Inhalte durch den Kunden.

§ 13 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen – insbesondere Geschäftsdaten, Strategien, Kundenlisten, technische Unterlagen und interne Prozesse – gegenüber Dritten geheim zu halten.

(2) Diese Verpflichtung gilt für beide Parteien gleichermaßen und besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(3) Ausgenommen sind Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren, dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

(4) Zur Leistungserbringung eingesetzte externe Dienstleister werden vom Anbieter auf entsprechende Vertraulichkeit verpflichtet.

§ 14 Aufzeichnung von Videokonferenzen

(1) Der Anbieter ist berechtigt, gemeinsame Meetings, Telefon- und Videokonferenzen zu internen Zwecken – insbesondere zur Dokumentation und Qualitätssicherung – aufzuzeichnen und zu transkribieren.

(2) Auf eine Aufzeichnung wird zu Beginn des jeweiligen Termins hingewiesen (z. B. durch einen entsprechenden Hinweis im Konferenz-Tool oder zu Gesprächsbeginn). Setzt ein Teilnehmender das Gespräch nach dem Hinweis fort, erklärt er damit seine Einwilligung in die Aufzeichnung. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich; in diesem Fall wird die Aufzeichnung für den betreffenden Termin beendet und gelöscht.

(3) Aufzeichnungen und Transkripte werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Leistungserbringung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben. Die datenschutzrechtlichen Informationen gemäß Art. 13 DSGVO sind der Datenschutzerklärung des Anbieters zu entnehmen.

§ 15 Haftung

(1) Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine Haftung des Anbieters für Datenverluste ist ausgeschlossen, soweit der Datenverlust durch eine beim Kunden regelmäßig und gefahrentsprechend durchgeführte Datensicherung vermeidbar gewesen wäre. Im Übrigen ist die Haftung für Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 16 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, von keiner Partei zu vertretende Umstände (insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Infrastruktur oder Drittplattformen) befreien die Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend. Dauert die Störung länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 17 Datenschutz

(1) Die zur Auftragsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten werden vom Anbieter gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO, verarbeitet und gespeichert. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung unter https://www.iubenda.com/privacy-policy/74228867 zu entnehmen.

(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, die der Kunde als Verantwortlicher verarbeitet (insbesondere Kunden- und Bestelldaten des Onlineshops), schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Dieser wird Bestandteil des Vertrags.

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 20 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB bei rechtlichen, wirtschaftlichen oder technologischen Änderungen anzupassen. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt und gelten als akzeptiert, sofern der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung in Textform widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin.

(2) Änderungen, die den Leistungsumfang, die Vergütung oder das Vertragsgefüge wesentlich zulasten des Kunden verändern, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.