AGB
ECOM MATE GmbH
Greifswalder Straße 226
10405 Berlin
Deutschland
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der ECOM MATE GmbH, Greifswalder Straße 226, 10405 Berlin (nachfolgend „Anbieter“), und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) über Leistungen des Anbieters. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung.
(2) Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, die Leistungen im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit zu beziehen.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Form
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters einschließlich dieser AGB in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt.
(2) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(3) Der Anbieter kann zur Leistungserbringung externe Partner, Subunternehmer und Tools einsetzen und haftet für deren Verhalten nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein Anspruch auf eine bestimmte Person besteht nicht.
§ 3 Leistungen
(1) Einmalige Projekte, die der Anbieter selbst umsetzt (Umsetzungsleistungen, z. B. Shop-Setup, Relaunch oder Migration), sind Werkleistungen. Geschuldet ist das im Angebot beschriebene Arbeitsergebnis.
(2) Laufende Betreuung (z. B. Google Ads, SEO, CRO, E-Commerce-Management) ist eine Dienstleistung. Umfang und Vergütung ergeben sich aus dem Angebot.
(3) Beratungs- und Sparring-Leistungen (z. B. die gemeinsame Umsetzung eines Projekts mit Anleitung durch den Anbieter) sind Dienstleistungen. Geschuldet ist die Beratung im vereinbarten Umfang und Zeitraum, nicht ein bestimmtes Arbeitsergebnis.
(4) Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Umsatz, Conversion-Rate, ROAS) ist nicht geschuldet. Prognosen und Zielwerte sind unverbindlich.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben bereit. Er richtet hierfür nach Möglichkeit eigene Nutzerkonten für den Anbieter ein und übermittelt keine persönlichen Passwörter. Nach Vertragsende entzieht der Kunde die Zugriffsrechte; der Anbieter bestätigt auf Anfrage die Entfernung eigener Zugänge.
(2) Verzögert sich die Leistung wegen fehlender Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
(3) Umsetzungsleistungen: Bleibt die Mitwirkung des Kunden trotz zweier Erinnerungen in Textform aus und kann das Projekt dadurch nicht innerhalb von sechs Monaten ab Projektstart abgeschlossen werden, kann der Anbieter das Projekt für beendet erklären. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen.
(4) Beratungs- und Sparring-Leistungen: Der Anbieter stellt ein Leistungskontingent für den im Angebot festgelegten Zeitraum bereit. Ruft der Kunde das Kontingent innerhalb dieses Zeitraums nicht oder nicht vollständig ab, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen. Nicht abgerufene Leistungen verfallen mit Ablauf des Zeitraums.
(5) Laufende Betreuung (Retainer): Fordert der Anbieter eine erforderliche Zuarbeit des Kunden in Textform mit einer angemessenen Frist von mindestens fünf Werktagen an und bleibt sie aus, verfallen die davon betroffenen Leistungen des laufenden Kalendermonats. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen. Eine Übertragung in Folgemonate oder eine Erstattung erfolgt nicht.
§ 5 Abnahme und Mängel bei Projekten
(1) Der Anbieter teilt die Fertigstellung eines Projekts oder Teilabschnitts in Textform mit und fordert den Kunden zur Prüfung auf.
(2) Der Kunde prüft das Arbeitsergebnis nach Fertigstellung und teilt dem Anbieter erkennbare Mängel möglichst zeitnah in Textform mit. Der Anbieter beseitigt berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist.
(3) Nach Fertigstellung setzt der Anbieter dem Kunden eine angemessene Frist zur Abnahme. Verweigert der Kunde die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Arbeitsergebnis nach § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen. Die Abnahme gilt außerdem als erfolgt, wenn der Kunde das Arbeitsergebnis produktiv nutzt (z. B. durch Livegang des Shops), sofern er nicht zuvor berechtigt Mängel gerügt hat.
(4) Änderungswünsche, die vom vereinbarten Umfang oder den zuvor freigegebenen Vorgaben abweichen, sind keine Mängel. Sie werden nach § 6 vergütet. Gleiches gilt für Mängel, die auf Materialien des Kunden, auf Drittanbieter-Software (z. B. Themes, Apps) oder auf spätere Änderungen Dritter zurückgehen.
(5) Mängelansprüche verjähren zwölf Monate nach Abnahme. Dies gilt nicht in den Fällen des § 13 Abs. 1.
§ 6 Zusatzleistungen
Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs bietet der Anbieter vor Ausführung an. Sie werden nach Bestätigung durch den Kunden in Textform vergütet, wahlweise nach Aufwand zum jeweils aktuellen Stundensatz des Anbieters oder als Pauschale.
§ 7 Kündigung und Stornierung
(1) Laufende Betreuung hat eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Sie verlängert sich jeweils automatisch um weitere sechs Monate, wenn sie nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(2) Storniert der Kunde ein Projekt vor Projektbeginn, schuldet er eine pauschale Stornogebühr von 30 % der vereinbarten Nettovergütung. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Kündigt der Kunde nach Projektbeginn, gilt § 648 BGB. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde (a) mit einer Zahlung länger als 30 Tage in Verzug ist, (b) erforderliche Mitwirkungen trotz zweier Erinnerungen in Textform wiederholt nicht erbringt, (c) die Umsetzung rechtswidriger oder plattformwidriger Vorgaben verlangt oder (d) sich gegenüber dem Anbieter oder seinen Mitarbeitenden wiederholt herabwürdigend verhält.
(5) Nach Vertragsende übergibt der Anbieter dem Kunden innerhalb von 14 Tagen alle Unterlagen und Zugänge, die dem Kunden gehören, und rechnet die bis dahin erbrachten Leistungen ab.
§ 8 Vergütung und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Umsetzungsleistungen werden 50 % der vereinbarten Vergütung vor Beginn des Onboardings fällig. Die verbleibenden 50 % werden mit der Abnahme des Arbeitsergebnisses fällig. Wird ein Projekt nach § 4 Abs. 3 beendet, wird die Restvergütung mit Zugang der Beendigungserklärung fällig. Bei Beratungs- und Sparring-Leistungen wird die Vergütung vollständig vor Beginn fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Abweichende Regelungen im Angebot gehen vor.
(3) Die monatliche Vergütung für laufende Betreuung wird, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus berechnet.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen, sofern im Angebot keine andere Frist genannt ist.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Der Anbieter kann die Leistungen bis zum Ausgleich offener Beträge aussetzen.
(6) Der Anbieter kann die monatliche Vergütung einmal pro Kalenderjahr mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende anpassen. Die Anpassung ist auf die Veränderung des Verbraucherpreisindex im Vorjahr begrenzt. Der Kunde kann die Vertragsbeziehung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung kündigen.
(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 9 Drittkosten und Werbebudgets
(1) Kosten für Leistungen Dritter (z. B. Shopify-Apps, Themes) trägt der Kunde direkt. Entsprechende Verträge schließt der Kunde im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab.
(2) Werbebudgets (z. B. Google Ads) werden über die Konten des Kunden abgerechnet und von ihm direkt an die Plattform gezahlt. Der Kunde bleibt Inhaber der Werbekonten und legt die verfügbaren Tages- oder Kontolimits fest. Der Anbieter darf Budgets innerhalb des vom Kunden freigegebenen Gesamtbudgets zwischen Kampagnen umschichten. Eine Erhöhung des Gesamtbudgets oder der Kontolimits erfolgt nur nach Freigabe des Kunden in Textform. Der Anbieter verwaltet die Konten im Auftrag des Kunden innerhalb der vereinbarten Vorgaben.
(3) Der Anbieter haftet nicht für Verfügbarkeit, Funktionsänderungen, Richtlinienänderungen oder Kontosperrungen durch Drittplattformen, es sei denn, er hat diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 10 Unterlagen des Kunden
(1) Der Anbieter darf vom Kunden bereitgestellte Angaben und Unterlagen zugrunde legen. Erkennbar fehlerhafte oder unvollständige Angaben teilt er dem Kunden mit.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er die Rechte an den bereitgestellten Materialien (z. B. Fotos, Texte, Logos) besitzt oder deren Nutzung geklärt ist. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter aus diesen Materialien frei.
(3) Auf Verlangen gibt der Anbieter dem Kunden nach Vertragsende dessen Unterlagen heraus. Der Anbieter darf Kopien nicht personenbezogener Unterlagen zu Dokumentationszwecken behalten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 11 Rechte an Arbeitsergebnissen
(1) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.
(2) Ausgenommen sind wiederverwendbare Komponenten des Anbieters (z. B. Workflows, interne Tools). Dafür erhält der Kunde ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks. Der Anbieter darf diese Komponenten in anderen Projekten verwenden und weiterentwickeln.
(3) Für Themes, Apps und sonstige Drittanbieter-Software gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters, die der Kunde direkt erwirbt. Für Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Open-Source-Lizenzen.
(4) Der Anbieter kann zur Leistungserbringung KI-gestützte Tools einsetzen. Für Arbeitsergebnisse, die ganz oder teilweise mit KI-Technologien erstellt wurden, übernimmt der Anbieter keine Gewähr für deren urheberrechtliche Schutzfähigkeit. Personenbezogene oder vertrauliche Daten werden nur verarbeitet, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig und vertraglich vereinbart ist.
(5) Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm veröffentlichten Inhalte verantwortlich (z. B. Werbeaussagen, Produktangaben, Rechtstexte). Hinweise des Anbieters ersetzen keine Rechtsberatung.
§ 12 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen (insbesondere Geschäftsdaten, Strategien, Kundenlisten und interne Prozesse) vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder waren, dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen.
(3) Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende. Der Anbieter verpflichtet die eingesetzten externen Dienstleister entsprechend.
§ 13 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist dann auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für Datenverlust haftet der Anbieter nicht, soweit der Verlust durch eine regelmäßige Datensicherung des Kunden vermeidbar gewesen wäre. Im Übrigen ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
(4) Außerhalb der Fälle nach Absatz 1 ist die Haftung je Schadensfall auf die vereinbarte Nettovergütung der zwölf Monate vor dem schadenstiftenden Ereignis begrenzt. Bei Projekten gilt die vereinbarte Nettogesamtvergütung.
§ 14 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, behördliche Anordnungen) sowie großflächige Ausfälle von Drittplattformen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend. Die Vergütungspflicht für laufende Betreuung ruht für diesen Zeitraum, soweit keine Leistungen erbracht werden. Dauert die Störung länger als drei Monate, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.
§ 15 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der DSGVO. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung unter https://www.iubenda.com/privacy-policy/74228867.
§ 16 Änderungen dieser AGB
Änderungen dieser AGB bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Für neue Verträge gilt die bei Vertragsschluss aktuelle Fassung.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Erfüllungsort ist Berlin. Der Kunde darf Rechte aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters abtreten, soweit nicht zwingendes Recht (z. B. § 354a HGB) etwas anderes bestimmt.